Die Stiftung Aktion gemeindenahe Psychiatrie Köln setzt sich für Behandlungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen ein. Der Stiftung ist es besonders wichtig, mit ihren Mitteln Initiativen und Projekte zu fördern, die unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern unserer Region zugutekommen. Dabei liegt der Fokus auf niedrigschwelligen Angeboten und bürgernahem Engagement.
Gefördert werden können Projekte, die den nachfolgenden Fördergrundsätzen entsprechen:

  •  Die Stiftung Aktion gemeindenahe Psychiatrie Köln ist durch ihren gemeindenahen Fokus eine regional tätige Stiftung. Förderprojekte sollen daher einen starken regionalen Bezug aufweisen. Förderprojekte müssen dem Themenschwerpunkt „psychische Gesundheit“ zugeordnet werden können.
  • Der Förderzuschuss ist seitens des Bewilligungsempfängers jeweils zeitnah und ausschließlich für die von der Stiftung Aktion gemeindenahe Psychiatrie Köln geförderte Maßnahme zu verwenden. Darüber kann jederzeit ein Verwendungsnachweis angefordert werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein.
  • Mit Einreichung des Antrages bestätigt der Antragsteller, dass er über alle für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Voraussetzungen verfügt. Die Zuwendung wird jeweils für einen begrenzten Zeitraum gewährt.
  • Förderempfänger ist in der Regel eine juristische Person.

Beschlossen in der Kuratoriumssitzung vom 16.05.2018